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Rolle des Verwaltungsrats

Rolle des Verwaltungsrats(Vom Verwaltungsrat am 21. November 2008 verabschiedet)

I.    Zweck

Die Geschäfte von International Minerals (im Folgenden "Unternehmen" genannt) werden von der Geschäftsführung und vom Geschäftsleitung unter Leitung und Aufsicht des Verwaltungsrates geführt.

Das Management hat stets im Sinne der Gesellschaft und nach bestem Wissen und Gewissen zu agieren. Sie handeln sorgfältig, gewissenhaft und stützen ihre Entscheidungen auf fundierte betriebswirtschaftliche Grundsätze.

Der Verwaltungsrat kommt seiner Verantwortung im Allgemeinen direkt nach, durch Ausschüsse und durch Delegation des Tagesgeschäfts des Unternehmens an die führenden Manager.

Der Verwaltungsrat trifft sich regelmässig mit der Geschäftsführung, um den Geschäftsbetrieb, das Finanzergebnis sowie die Corporate Governance des Unternehmens zu bewerten. Der Verwaltungsrat stützt sich dabei auf das Management, ihn von allen für das Unternehmen wesentlichen Entwicklungen in Kenntnis zu setzen.

II.    Zusammensetzung

Der Verwaltungsrat tritt zusammen, wenn dessen Mitglieder es  für notwendig erachten, mindestens aber vierteljährlich. Die unternehmerischen Fähigkeiten der Vorstandsmitglieder sollten sich derart ergänzen, dass der Verwaltungsrat und seine Ausschüsse ihrer Verantwortung gegenüber dem Unternehmen gerecht werden können.

Daher:

  1. Sofern möglich, soll die Mehrheit des Verwaltungsrates jederzeit durch unabhängige Verwaltungsräte besetzt werden.
  2. Ein Vorstandsmitglied gilt als unabhängig, wenn er oder sie nicht Mitglied der Unternehmensführung ist und frei von Interessen bzw. Geschäften oder  jeglicher  anderer Interessen ist, die ihn oder sie in Bezug auf die Ausführung des Auftrages eines Verwaltungsmandates in andere Weise als im Interesse der Unternehmung oder dessen Aktionäre, beeinträchtigen oder beeinträchtigen könnten. 
  3. Die unabhängigen Vorstandsmitglieder sollen, je nach Bedarf oder  auf  Wunsch,  separate Sitzungen abhalten, an denen die Mitglieder der Unternehmensführung nicht anwesend sind. 

III.    Verantwortlichkeiten

Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, interne oder externe Beratung beizuziehen. Dies beinhaltet unabhängige Rechtsberatung sowie andere Beratungsdienstleistungen. Der Verwaltungsrat verlässt sich auf die Ehrlichkeit und Integrität der Mitglieder der Geschäftsleitung, des Managements sowie der unabhängigen Rechtsprüfung und anderer professioneller Berater.

Die spezifische Verantwortung des Verwaltungsrates beinhaltet:

  1. Ernennung der Geschäftsführung - Der Verwaltungsrat soll den Chief Executive Officer (CEO) sowie den Präsidenten ernennen als auch die Ernennung der gesamten Geschäftsleitung genehmigen.

  2. Ernennung des Verwaltungsratspräsidenten - Der Verwaltungsrat beruft einen unabhängigen Verwaltungsratspräsidenten oder einen unabhängigen leitender Konzernchef. Falls der unabhängige Verwaltungsratspräsident bei Sitzungen des Verwaltungsrats nicht anwesend ist, übernimmt der CEO dessen Position.

    Der Verwaltungsratspräsident ist für die Führung und Förderung des Verwaltungsrats verantwortlich. Der Verwaltungsrat muss versichern, dass die Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrats von den Geschäftsführern und vom Rat selbst verstanden worden sind; dass dem Verwaltungsrat angemessene Ressourcen zur Unterstützung seiner Arbeit zur Verfügung stehen; alle Sitzungen des Verwaltungsrats so zu führen, dass diese sinnstiftende Diskussionen fördern; dass, wenn Zuständigkeiten an die Geschäftsführer oder Ausschüsse des Verwaltungsrats delegiert werden, diese auch ausgeführt und die Ergebnisse dem Verwaltungsrat vorgestellt werden.
  3. Zuweisung der Verantwortlichen für die Aussüsse und Schaffung von Ausschüssen -

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